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Mitgliedschaft

  • Ordentliches Mitglied kann jede Person werden, die von sich mit den Zielen des Vereins solidarisch erklärt und bereit ist, bei deren Umsetzung aktiv mitzuwirken.

  • Anträge auf Mitgliedschaft werden an den Vorstand gerichtet, der über die Aufnahme entscheidet.

  • Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, Austritt oder Ausschluss.

  • Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu melden und wird nach Ablauf einer dreimonatigen Kündigungsfrist wirksam.

  • Der Ausschluss eines Mitglieds ist nur bei grobem Verstoß gegen die Ziele des Vereins zulässig. Der Ausschluss erfolgt nach Anhörung des betroffenen Mitglieds durch Mehrheitsbeschluss des Vorstands.

  • Jedes Mitglied ist Beitragspflichtig. Über die Höhe des Mitgliedsbeitrags und den Zahlungstermin entscheidet die Mitgliederversammlung. Eine eventuelle Beitragsbefreiung bei Härtefällen kann vom Vorstand bestimmt werden.

Mitgliedschaftsantrag

Einzahlungsschein

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