Islamischer Verein Kt. Zug
Verein für Dialog und Völkerverständigung
Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied kann jede Person werden, die von sich mit den Zielen des Vereins solidarisch erklärt und bereit ist, bei deren Umsetzung aktiv mitzuwirken.
Anträge auf Mitgliedschaft werden an den Vorstand gerichtet, der über die Aufnahme entscheidet.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, Austritt oder Ausschluss.
Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu melden und wird nach Ablauf einer dreimonatigen Kündigungsfrist wirksam.
Der Ausschluss eines Mitglieds ist nur bei grobem Verstoß gegen die Ziele des Vereins zulässig. Der Ausschluss erfolgt nach Anhörung des betroffenen Mitglieds durch Mehrheitsbeschluss des Vorstands.
Jedes Mitglied ist Beitragspflichtig. Über die Höhe des Mitgliedsbeitrags und den
Zahlungstermin entscheidet die Mitgliederversammlung. Eine eventuelle Beitragsbefreiung bei Härtefällen kann vom Vorstand bestimmt werden.