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Über Uns

Der Verein führt den Namen: Islamischer Verein Kt. Zug  "Verein für Dialog und Völkerverständigung in Zug".

Sitz des Vereins ist:  6340 Baar an der Blickensdorferstrasse 1a

 

Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

 

Er soll für aufgeschlossene Muslime und Freunde des Islam offen sein. Diese sollen den Dialog zwischen den hier lebenden Ausländern und deren Schweizer Mitbürgern fördern. Der Verein soll offen sein für Personen jeglicher, politischer Farbe, sowie aller Religionszugehörigkeiten.

 

Der Verein ist unabhängig von anderen Vereinen, Institutionen oder politischen Parteien und steht allen Nationalitäten offen gegenüber.

 

Der Verein soll als gemeinnützig anerkannt werden.

Zweck

  • Veranstalten von Seminaren, Diskussionsrunden und Konferenzen über verschiedene Themen (sozialen, kulturellen und religiösen Inhalts etc.).
     

  • Förderung der interreligiösen Dialogs, sowie der Abbau von Missverständnissen und Vorurteilen zwischen den Religionsgemeinschaften.
     

  • Abhalten von öffentlichen Vorträgen und Diskussionsrunden zur Darstellung der islamischen Weltanschauung, um ein besseres Miteinander zwischen Muslimen und Nichtmuslimen zu fördern.
     

  • Einrichten und Unterhalt eines Vereinsraumes
     

  • Durchführen von Freizeit- und Sportaktivitäten für Kinder und Jugendliche.

Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied kann jede Person werden, die von sich mit den Zielen des Vereins solidarisch erklärt und bereit ist, bei deren Umsetzung aktiv mitzuwirken.

Anträge auf Mitgliedschaft werden an den Vorstand gerichtet, der über die Aufnahme entscheidet.

 

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, Austritt oder Ausschluss.

 

Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu melden und wird nach Ablauf einer dreimonatigen Kündigungsfrist wirksam.

 

Der Ausschluss eines Mitglieds ist nur bei grobem Verstoß gegen die Ziele des Vereins zulässig. Der Ausschluss erfolgt nach Anhörung des betroffenen Mitglieds durch Mehrheitsbeschluss des Vorstands.

 

Jedes Mitglied ist Beitragspflichtig. Über die Höhe des Mitgliedsbeitrags und den

Zahlungstermin entscheidet die Mitgliederversammlung. Eine eventuelle Beitragsbefreiung bei Härtefällen kann vom Vorstand bestimmt werden.

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